KLavierunterricht in Graben

Liebe Klavierfreunde,
vielen Dank für Ihr Interesse an meinem Klavierunterricht.
Der Unterricht wird als Einzelunterricht erteilt, einmal wöchentlich in
Unterrichtseinheiten 30 Min. / 45 Min. Das Honorar wird als Jahreshonorar berechnet
und in 12 gleichen Teilen am Anfang des Monats im Voraus gezahlt. Es umfasst
mindestens 36 Unterrichtsstunden.
Es gelten folgende Konditionen:
45 Minuten Einzelunterricht — 95 € / Monat
30 Minuten Einzelunterricht — 70 € / Monat
Für Einzelstunden ohne vertragliche Regelungen sind folgende Konditionen: 
45 Minuten Einzelunterricht — 50 €
30 Minuten Einzelunterricht — 30 €
Im Falle eines zustande kommenden Vertrags ist eine Probestunde von 30 Minuten oder
45 Minuten für Sie kostenlos. Andernfalls wird diese Stunde als Einzelstunde (siehe
oben) berechnet.
Eine Erhöhung des Unterrichtshonorars ist in angemessenem Rahmen zulässig. Es
muss mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten angekündigt werden.
Der Schüler / die Schülerin hat in diesem Falle das Recht mit einer Frist von 6 Wochen
den Unterricht zu beenden.
In Zeiten der Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt. Das
hat kein Einfluss auf das vereinbarte Honorar.
Kann der Unterricht wegen Krankheit oder aus einem anderen beliebigen Grund von
Seiten des Schülers / der Schülerin nicht stattfinden, besteht kein genereller Anspruch
auf Verschiebung oder Nachholen des Unterrichts.
Bei frühzeitiger Ankündigung, mindestens 48 Stunden vor dem geplanten Unterricht,
besteht eventuell die Möglichkeit die Unterrichtsstunde zu verschieben oder mit einem
anderen Schüler / Schülerin zu tauschen. Dies ist jedoch nicht verpflichtend, sondern
geschieht aus Kulanz und nur falls es möglich ist.
Ergibt sich wiederum keine Möglichkeit die Unterrichtsstunde zu tauschen oder zu
verschieben, besteht kein Anspruch auf Erstattung der Unterrichtsstunde.
Kurzfristige Absagen weniger als 48 Stunden vor dem Unterricht werden grundsätzlich
nicht nachgeholt.
Im Falle einer Krankheit bitte ich ausdrücklich nicht zum Unterricht zu erscheinen damit
ich nicht einer unmittelbaren Gefahr einer Ansteckung ausgesetzt bin. Das
Unterrichtshonorar bleibt hiervon unberührt.
Ich bitte jedoch trotzdem um eine möglichst frühzeitige Absage, für meine Planung und
aus Respekt meiner Person gegenüber.
Bei längerer Erkrankung der Schülerin / des Schülers entfällt das anteilige Honorar nach
Ablauf von vier Wochen.
Durch mich versäumten Stunden werden nachgeholt. Dafür werden zwei
Ausweichtermine zur Auswahl angeboten. Werden diese Termine nicht wahrgenommen,
entfällt meine Pflicht die Unterrichtsstunde nachzuholen. Hier besteht kein Anrecht auf
Erstattung. Sollte mir das Nachholen nicht möglich sein, werden die Stunden finanziell
erstattet.
Im Falle einer längeren Erkrankung meinerseits entfällt das anteilige Honorar.
Generell findet Präsenzunterricht statt. In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit die
Unterrichtsstunde, nach Absprache, auch online abzuhalten.
Eine Aufsicht besteht nur während des Unterrichts. Für Hin- und Heimweg sowie
Wartezeiten vor und nach dem Unterricht ist der Schüler bzw. sein gesetzlicher Vertreter
selbst verantwortlich.
Die Unterrichtsvereinbarung ist unbefristet und kann beidseitig zum 30. April,
31. August und 31. Dezember gekündigt / beendet werden. Hierfür beträgt die
Kündigungsfrist 1 Monat: Kündigung zum 30.4 bis zum 31.3 / Kündigung zum 31.8 bis
zum 31.7 / Kündigung zum 31.12 bis zum 31.11. Während der Probezeit (1 Monat) haben
beide Seiten ein sofortiges Kündigungsrecht.